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Hausverwaltung Leipzig

colditz & manos Immobilien Verwaltungs GmbH
Hausverwaltung Leipzig - Miet Und WEG-Hausverwalter Leipzig - Flexibel
Hausverwaltung Leipzig - Miet Und WEG-Hausverwalter Leipzig
Hausverwaltung Leipzig - Miet Und WEG-Hausverwalter Leipzig - Regional

Professionell – Sorgfältig – Zuverlässig – Kompetent

Wir sind Ihre Hausverwaltung aus Leipzig und bieten Ihnen einen Rundum-Verwaltungsservice für Ihre Objekte an.

Der Aufwand für ein eigenes Mietshaus gleicht dem eines kleinen Unternehmens und muss ständig organisiert werden. Legen Sie diese Organisation in unsere Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Hausverwalter in Leipzig. Unseren Verwaltungsservice bieten wir Haus- bzw. Wohnungseigentümern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Objekten in Leipzig und im Leipziger Land an. Unsere Leistungen umfassen die allgemeine kaufmännische Geschäftsführung, juristische Verwaltung, Finanz-und Vermögensverwaltung und die technische Hausverwaltung, wobei wir jede Leistung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Als zuverlässige Hausverwaltung regeln wir Ihre komplette Grundstücksverwaltung aus der Region Leipzig persönlich für Sie. Mit unserem Verwaltungsservice garantieren wir nicht nur den Werterhalt, sondern sorgen auch für die positive Entwicklung Ihres Grundbesitz als Vermögenswert.

Profitieren Sie von unserem persönlichen Service: Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und werden individuell betreut.

Wir erledigen für Sie unter anderem

  • Prüfung, Zahlung, Kontrolle und Abrechnung der Nebenkosten
  • Mietbuchhaltung, Einnahmeüberschussrechnung als Grundlage zur Steuererklärung
  • Kontaktpflege mit den Mietern
  • Hausmeisterdienste in Zusammenarbeit mit einem externen Hausmeisterservice
  • Kontrolle der Liegenschaft
  • Beauftragung und Überwachung bei Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen
  • Wirtschaftsplan, Kalkulation zur Kostenreduzierung
  • Neuvermietung, Mietanpassung nach Vertrag, Erzielung marktgerechter Mieten
  • Gesamtabwicklung bei Versicherungsfällen
  • Bonitätsprüfungen
  • Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten in Zusammenarbeit mit Ihrem oder unserem Rechtsbeistand, insbesondere die Verfolgung mietvertraglicher Ansprüche oder Hausgeldforderugen
  • Eigentümerversammlungen
  • Beschlussführung und Beschlussdurchführung
  • Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Bildung und Zuführung der Instandhaltungsrücklage
1
Hausverwaltung Anfrage

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Anzahl Einheiten
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Verwaltungsbeginn
Besonderheiten des Objektes / Sonstigesmore details
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Rundum Hausverwaltung-Service für besondere Immobilien, Ihre!

Als Hausverwaltung liegt unsere Kompetenz auf der Hand: Alles rund um die Immobilie können wir für Sie verwalten und realisieren.  Und das alles für einen leistungerechten Betrag.

Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung

Juristische Verwaltung

Finanz- und Vermögensverwaltung

Technische Verwaltung

Hausverwaltung Leipzig - Miet und WEG-Hausverwalter Leipzig
Wir sind immer für Sie da

Es gibt keine Verwaltungsaufgabe, die wir nicht für Sie übernehmen können. Als erfahrener Hausverwalter aus Leipzig bieten wir Ihnen:

Leistungsfähigkeit
Sicherheit (Daten/ Versicherung)
Flexibilität
Kostenvorteile
Regionale Verbundenheit
Jetzt starten

Hausverwaltung für WEG und Mietshausbesitzer

Anbei finden Sie einen Überblick unserer Leistungen als Hausverwaltung in Leipzig. Wir bieten unseren Service sowohl Mietshausbesitzern, als auch Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) an. Kontaktieren Sie uns und wir schnüren Ihnen ein individuelles Servicepaket, welches genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

Mietshaus Verwaltung
  • Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer Verträge
  • Juristische Verwaltung
  • Finanz-und Vermögensverwaltung
  • Technische Hausverwaltung
WEG Verwaltung
  • Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
  • Juristische Verwaltung
  • Finanz-und Vermögensverwaltung
  • Technische Hausverwaltung

Hausverwaltung für Mietshausbesitzer in Leipzig

Mietverwaltung

Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle Erfahrungen in der kaufmännischen, technischen Geschäftsführung und Finanzverwaltung sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

 

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung.

 

Leistungen als Mietverwaltung

Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse

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Suche und Auswahl der Mieter bei freiwerdenden Wohnungen

• Einholung einer Selbstauskunft nach einem mit dem Eigentümer inhaltlich abgestimmten Formular;
• Insertion;
• Besichtigung des Mietobjektes, Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife.
• Herstellung eines vermietungsfähigen Zustandes des Mietobjektes.

Abschluss von Mietverträgen auf der Grundlage von mit dem Eigentümer abgestimmten Mietvertragsformularen sowie deren Änderung, soweit dies erforderlich oder sachdienlich ist .

Einziehung von Mieten einschließlich Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer auf ein offenes Fremdkonto, dessen Inhaber der Eigentümer ist, der dem Verwalter Kontovollmacht erteilt.

Abrechnung mit den Mietern über
• deren Betriebskostenvorauszahlungen;
• Betriebskostenvorauszahlungen für Zeiträume vor Beginn der Verwaltertätigkeit
• Beschaffung der Unterlagen für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Zeiträume, die Abrechnungsperioden vor Vertragsbeginn betreffen.

Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten (einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung bei rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden..

Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt (Staffelmiete) oder errechnen lässt (Index-/Wertsicherungsklausel);

Entgegennahme und Verwaltung von Sicherheitsleistungen der Mieter, insbesondere von Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen;

Übergabe der Mieträume bei Beginn der Mietverhältnisse unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Übergabeprotokollformulars.

Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen.

Veranlassung von Handlungen und Abgabe von Willenserklärungen, die zur Erfüllung der vom Eigentümer gegenüber den Mietern übernommenen Pflichten, insbesondere auf Überlassung und Gewährung des Gebrauchs, erforderlich sind.

Abgabe von Willenserklärungen, die zur Beendigung der Mietverhältnisse führen, insbesondere Abgabe von Kündigungserklärungen.
Rücknahme der Mietwohnungen bei Beendigung der Mietverhältnisse unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Rückgabeprotokollformulars.

Ausübung des Vermieterpfandrechts in Abstimmung mit dem Eigentümer.

Rückgabe von Sicherheitsleistungen der Mieter, insbesondere Abrechnung der Mietkautionen.

Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern.

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Eigentümers gegen Mieter aus Mietvertragsverhältnissen und ihrer Beendigung sowie außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen den Eigentümer;

Durchführung und Abwicklung weiterer Verträge

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Vorbereitung
Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des jeweiligen Vertragsabschlusses;
Einholung von Angeboten

Abschluss von Verträgen, insbesondere
Anstellungsverträge mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen;
Versicherungsverträge: Brandversicherung, Leitungswasser- und Sturmversicherung, Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung, Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (bei Vorhandensein eines Öltanks) sowie mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers weitere Versicherungen, z. B. Glasbruchversicherung;
Wartungsverträge, z. B. für Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fahrstuhl, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel, SAT-Anlage;
Verträge zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten, z. B. mit einem Räum- und Streudienst;
Energielieferungsverträge, z. B. über die Lieferung von Strom, Wasser, Gas, Fernwärme oder Heizöl;
Entsorgungsverträge, z. B über die Entsorgung von Müll;
Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, insbesondere mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten;
Verträge mit Geldinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung von Depots und Anlage von Geldern;
Verträge über die zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung erforderlichen Einrichtungen und Abrechnungen, z. B. mit einem Wärmedienstunternehmen über die Anschaffung, Austausch, Eichung, Miete von Messeinrichtungen, deren Ablesung und die Erstellung einer Heizkostenabrechnung oder entsprechende Verträge zur verbrauchsabhängigen Verteilung von Wasserkosten, Müllgebühren etc.;

Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge

Beendigung, insbesondere Kündigung von Verträgen.

Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers:
Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der Verwaltung des Objektes zusammenhängen, insbesondere
die Abgabe von Erklärungen, die zur Herstellung der Medienversorgung dienen; (z.B: Energie, Wasser, Kommunikation)
die Abgabe sachdienlicher Erklärungen gegenüber dem jeweiligen Versicherer bei Eintritt eines Versicherungsfalles;
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an den Eigentümer in dieser Eigenschaft bzw. als Vermieter gerichtet sind;
Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;
Führung des Verkehrs mit Behörden und Vertragspartnern des Eigentümers, z. B. dem beauftragten Rechtsanwalt sowie mit sonstigen Dritten, soweit dies mit der laufenden Verwaltung des Objektes zusammenhängt;
Führung des Verkehrs mit dem Steuerberater des Eigentümers.

Juristische Verwaltung

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Beratung des Eigentümers über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig;
Beauftragung eines Rechtsanwalts;

Finanz- und Vermögensverwaltung

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Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
Datenerfassung und Datenpflege;
Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter und des Eigentümers;
geordnete Aufbewahrung von Belegen;
Rechnungswesen
Abrechnung als Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Nachweis des Kontostandes;

Zahlungsverkehr
Einrichtung eines Girokontos als offenes Fremdkonto zur Bewirtschaftung der Immobilie.
Auszahlungen an den Eigentümer,
Bewirken von Zahlungen an Dritte.
Steuererklärungen
Weitergabe der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen an einen vom Hauseigentümer beauftragten Steuerberater.

Technische Verwaltung

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Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Objektes erforderlichen Maßnahmen

Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich der Beratung über Rückgriffsmöglichkeiten (z. B. Versicherung, Verkäufer, Handwerker);
Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten;
Führen von Vertragsverhandlungen und Vergabe der Aufträge, in der Regel in schriftlicher Form;
Überwachung der Ausführung der Arbeiten,
Abnahme der Arbeiten;
Rechnungsprüfung;
Rüge festgestellter Mängel;
Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen, wie z. B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden;
Meldung von Schäden an die Versicherung;
Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind;
Aufstellung eines Instandhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum, mit Schätzung der zu erwartenden Kosten;
zusätzliche Begehung der Mietwohnungen.

Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)

Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Veränderungen;

Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger) und gegen Werkunternehmer

Beratung über weitere Vorgehensweise;
Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten;
Teilnahme an der Abnahme unter Beiziehung eines Sachverständigen;
Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers auf Feststellung von Mängeln, Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung und Schadenersatz,
Beauftragung und Koordinierung von Sonderfachleuten, z. B. von Sachverständigen und Rechtsanwälten.

Sonstige technische Verwaltungsleistungen
Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des Gemeingebrauchs;
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) wie z. B. für Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüftungs- und Co2-Anlagen, Garagentorantriebe, Brandschutzeinrichtungen, Öltank- und Ölüberwachungsanlagen, Ölabscheider;
Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für die Mieter;
Mitwirkung bei Versicherungsschäden; Schadensermittlung und -beseitigung sowie Abwicklung des Versicherungsfalles;
Veranlassung der Prüfung von Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Handwerker, Architekten, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV).

Hausverwaltung für Wohneigentümergemeinschaften in Leipzig (WEG-Verwaltung)

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsmäßige Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein ausführendes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum und das Verwaltungsvermögen. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen.

Der Verwalter ist stets Sachwalter fremden Vermögens. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle, an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsunternehmen möglich.

In dem von uns verwendeten Verwaltervertrag wird unterschieden zwischen den Grundleistungen des Verwalters, auf die sich die Grundvergütung bezieht, und den Besonderen Leistungen, die der Verwalter aufgrund des Vertrages oder aufgrund von Beschlüssen der Wohnungseigentümer erbringt. Die Besonderen Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. 

 

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der Teilungserklärung/dem Teilungsvertrag jeweils in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung, weiteren dem Verwalter bekannt gegebenen Vereinbarungen und Beschlüssen und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), soweit der Verwaltervertrag nicht wirksam etwas anderes bestimmt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.

Der Verwalter ist zu den vertraglich vereinbarten Grundleistungen und Besonderen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Dabei hat er Weisungen zu befolgen, die ihm die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss erteilt; liegen Weisungen nicht vor, so ist er verpflichtet, die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung zu beachten.

Werden dem Verwalter weitere, in diesem Vertrag nicht genannte Aufgaben übertragen, so bedarf dies eines Beschlusses der Wohnungseigentümer und der Zustimmung durch den Verwalter. Ist die Vergütung nicht abweichend im Beschluss geregelt, so wird die diesbezügliche Tätigkeit des Verwalters nach Aufwand vergütet.

Für die Grundleistungen erhält der Verwalter eine vereinbarte Vergütung. Die Besonderen Leistungen werden nach Aufwand vergütet, wenn nicht eine Pauschalvergütung vereinbart wird.

Leistungen als WEG-Verwaltung

Allgemeine Verwaltung

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Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungs­eigentümer­versammlungen (WEV)

• Teilnahme an der Verwaltungsbeiratssitzungen zur Vorbereitung von WEV mit Erörterung von Tagungsort, Tagungszeitpunkt und Tagesordnung
• Vorbereitung der ordentlichen WEV durch Anmieten eines Tagungsraumes, Erstellen einer Anwesenheitsliste, ggf. Erarbeiten von Beschlussvorlagen
• Einberufung der ordentlichen WEV
• Leitung der ordentlichen WEV
• Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten in der ordentlichen WEV
• Erstellung einer Niederschrift über die Versammlung
• Führung einer Beschlusssammlung
• Versendung von Ablichtungen der Niederschrift über die WEV an jeden Wohnungseigentümer

Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

• Durchführung von Beschlüssen, die Tätigkeiten des Verwalters erfordern

Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten

• Mitwirkung bei der Aufstellung und Änderung von Haus- und Nutzungsordnungen
• Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen
• Information des Verwaltungsbeirates über wichtige Vorgänge (Kopien über Schriftverkehr)
• Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen

Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
• Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen
• Einholung von Angeboten
• Führen von Vertragsverhandlungen
• stichprobenweise Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
• Bearbeitung von Versicherungsschäden

Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

• Geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen

Juristische Verwaltung

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Abschluss, Änderung und Beendigung, insbesondere Kündigung aller zur laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge

• Anstellungsvertrag mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen
• Versicherungsverträge
• Wartungsverträge
• Lieferungs- und Entsorgungsverträge, z. B. über Strom, Wasser, Gas, Müll oder Heizöl
• Werkverträge zur ordnungsmäßigen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung, insbesondere mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten
• Verträge mit Geldinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung von Depots und Anlage von Geldern
• Verträge über die zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung erforderlichen Einrichtungen und Abrechnungen
• Mietverträge über Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z.B. Kfz-Stellplätze oder Hausmeisterwohnung

Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer

• Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen, insbesondere
• Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind

Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer-gemeinschaft

• Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
• Information der Wohnungseigentümer über die Anhängigkeit eines Rechtsstreits nach § 43 WEG
• Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
• Streitwertvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt

Finanz- und Vermögensverwaltung

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Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung

• Datenerfassung und Datenpflege
• Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplans
• geordnete Aufbewahrung der Belege

Rechnungswesen

• kaufmännische Rechnungsprüfung
• Bewirken der Zahlungen
• Einziehung und Abrechnung der Mieten aus der Vermietung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums

Wirtschaftsplan und Einziehung von Beiträgen

• Aufstellung eines Wirtschaftsplans, bestehend aus Gesamtwirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplan
• Berechnung, Abruf und Einziehung der Beiträge auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern beschlossenen Wirtschaftsplanes
• Anmahnen rückständiger Beiträge
• Berechnung, Anforderung und Einziehung von Sonderumlagen

Jahresabrechnung und Rechnungslegung

• Erstellung der Jahresabrechnung
• Anforderung und Einziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Guthaben
• Verbuchung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
• Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
• Gewährung der Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrundeliegenden Unterlagen, Rechnungen und Belege
• Überprüfung von Jahresabrechnungen und Erstellung von Jahresabrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Verwalteramt inne hatte
• Abrechnung mit Umsatzsteuerausweis
• Abrechnung mit besonderer Darstellung des Anteils jedes Wohnungseigentümers an den steuerbegünstigten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie handwerkliche Leistungen im Sinne des § 35 a Abs. 1, 2 EStG oder Erstellung einer Bescheinigung hierüber für jeden Wohnungseigentümer

Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

• Verwaltung eingenommener Gelder durch Eröffnung und Führung eines Girokontos für Beiträge und eines Anlagekontos für die Instandhaltungsrückstellung bei einem oder mehreren Geldinstituten als offene Fremdkonten, deren Inhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft ist, getrennt vom Vermögen des Verwalters und vom Vermögen Dritter
• Monatliche Überweisung der anteilig enthaltenen Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung

Technische Verwaltung

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Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in
sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen

• Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
• Beratung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich der Klärung der Zuständigkeit (Sonder- oder Gemeinschaftseigentum) und der Beratung über Rückgriffsmöglichkeiten (z. B. Versicherung, Bauträger, Handwerker)
• Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
• Führen von Vertragsverhandlungen und Vergabe der Aufträge, in der Regel in schriftlicher Form
• Überwachung der Arbeiten als Vertreter des Bauherren
• Abnahme der Arbeiten
• Rüge festgestellter Mängel
• technische Rechnungsprüfung
• Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen, z. B. Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden
• Meldung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die Versicherung
• Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind
• Aufstellung eines Instandhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum, mit Schätzung der zu erwartenden Kosten

Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)

• Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Veränderungen

Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)

• Beratung zum Inhalt zweckmäßiger Beschlussfassungen
• Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten
• Teilnahme an der Abnahme, ggf. unter Beiziehung eines Sachverständigen zum Zwecke der Feststellung der für die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen
• Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer im gemeinschaftlichen Interesse auf Nacherfüllung und anderen Mängelansprüchen
• Beauftragung und Koordinierung von Sonderfachleuten, z. B. von Sachverständigen und Rechtsanwälten

Sonstige technische Verwaltungsleistungen
• Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des gemeinschaftlichen Eigentums für den gemeinschaftlichen Gebrauch
• Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
• Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für einzelne Wohnungseigentümer und Veranlassung der Zustellung gegen Nachnahme

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Hausverwaltung Leipzig - Miet und WEG-Hausverwalter Leipzig
Rathausstr. 7, 04416 Markkleeberg
0341 3541000
info@c-m-immobilien.de

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar:

Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

   Außerhalb dieser Zeiten oder für den Fall, dass unsere Mitarbeiter/innen im Kundengespräch sind, können Sie uns gern eine kurze Nachricht per Mailbox oder E-Mail zukommen lassen, dann rufen wir Sie zurück.

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Quellen und weiterführende Links: Wikipedia Hausverwaltung, DDIV

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